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   OLG München, 11.08.2011 - 1 Ws 674 - 676/11, 1 Ws 674/11, 1 Ws 675/11, 1 Ws 676/11   

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https://dejure.org/2011,37015
OLG München, 11.08.2011 - 1 Ws 674 - 676/11, 1 Ws 674/11, 1 Ws 675/11, 1 Ws 676/11 (https://dejure.org/2011,37015)
OLG München, Entscheidung vom 11.08.2011 - 1 Ws 674 - 676/11, 1 Ws 674/11, 1 Ws 675/11, 1 Ws 676/11 (https://dejure.org/2011,37015)
OLG München, Entscheidung vom 11. August 2011 - 1 Ws 674 - 676/11, 1 Ws 674/11, 1 Ws 675/11, 1 Ws 676/11 (https://dejure.org/2011,37015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Strafvollstreckung: Pflicht zur Anhörung des Verurteilten bei Widerruf der Strafaussetzung wegen Auflagen- bzw. Weisungsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 63 (Ls.)
  • StV 2012, 481
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 2 Ws 743/10

    Sofortige Beschwerde mittels Telefax, sie sowohl im Ausgangsjournals wie auch im

    Auszug aus OLG München, 11.08.2011 - 1 Ws 674/11
    12 Der Senat weist darauf hin, dass, wenn in der mündlichen Anhörung über den Widerruf eine Frist zur Erfüllung von Auflagen nachgelassen wird, die dann doch nicht erfüllt werden, es geboten ist, wegen dieser Nichterfüllung eine erneute Anhörung durchzuführen, wenn der Widerruf jedenfalls auch auf diese neu hinzugekommene Nichterfüllung gestützt wird, um festzustellen, ob die Nichterfüllung auch tatsächlich einen schuldhaften Verstoß darstellt (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, S. 220).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2019 - 4 Ws 12/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Bewährungswiderruf: Versäumung der

    Zu diesen neuen Aspekten hätte dem Verurteilten rechtliches Gehör durch die (erneute) mündliche Anhörung gemäß § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO gewährt werden müssen (KG Berlin, Beschluss vom 6. März 2017 - 5 Ws 25/17 - 121 AR 13-14-/17, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 Ws 674-676/11, juris Rn. 8 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - III-2 Ws 743/10, juris Rn. 29 ff.).

    Da die angefochtene Entscheidung somit an einem Verfahrensfehler leidet, den der Senat nicht beheben kann, ist die Sache zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (KG Berlin, Beschluss vom 6. März 2017 - 5 Ws 25/17 - 121 AR 13-14/17, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 Ws 674-676/11, juris Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 453 Rn. 15).

  • KG, 06.03.2017 - 5 Ws 25/17

    Widerruf einer Strafrestaussetzung: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    So kann etwa auch dann, wenn dem Verurteilten im Anhörungstermin eine Frist zur Erfüllung von Bewährungsauflagen nachgelassen wird, bei erneuter Nichterfüllung der Widerruf nur nach erneuter mündlicher Anhörung erfolgen (OLG Köln NStZ-RR 2011, 220; OLG München NStZ-RR 2012, 63 [Ls]; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 129/14

    Unzulässigkeit der Widerrufsentscheidung fünf Monate nach der mündlichen Anhörung

    Dies musste vorliegend umso mehr gelten, da die Strafvollstreckungskammer den Widerrufsantrag der Staatsanwaltschaft zunächst zurückgestellt und dem Verurteilten mehrfach weitere Gelegenheiten zur Erfüllung der Arbeitsauflage gegeben hatte (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschluss vom 19.11.2010, 2 Ws 743/10, zitiert nach juris, Rdnr. 29; OLG München, Beschluss vom 11.08.2011, 1 Ws 674-676/11, zitiert nach juris, Rdnr. 12).
  • LG Heilbronn, 20.10.2016 - 8 Qs 42/16

    Widerruf einer Strafaussetzung : Erneute Anhörung des Verurteilten nach Setzen

    Im Rahmen der Anhörung wurde ihm jedoch eine neue Frist zur Auflagenerfüllung gesetzt, nach deren fruchtlosen Verstreichen eine erneute Anhörung erforderlich gewesen wäre (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 1 Ws 183/09 -, juris; OLG Köln NStZ-RR 2011, 220; OLG München NStZ-RR 2012, 63), zumal nicht von vorn herein ausgeschlossen werden kann, dass der Verurteilte für die Nichteinhaltung der neu gesetzten Frist Gründe hätte vortragen können und wollen.
  • OLG München, 29.03.2021 - 1 Ws 194/21

    Beschwerde, Krankenhaus, Widerruf, Verteidiger, Strafvollstreckungskammer,

    In einem solchen Fall aber darf die Entscheidung nur nach erneuter mündlicher Anhörung erfolgen (vgl. OLG München Beschluss vom 11.8.2011 - 1 Ws 674 - 676/11, BeckRS 2011, 21529; Appl in KK StPO 8. Aufl. § 453 Rn. 7 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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